gesetzliche Erwerbsminderungsrente - Vergleich Versicherung Berufsunfähigkeit und die gesetzliche Absicherung


Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet für nach dem 01. Januar 1961 geborene Personen nicht mehr bei Berufsunfähigkeit.

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Es wird für diese Personen lediglich das sogenannte Restleistungsvermögen geprüft.

Wie schwierig es sein kann, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt zu bekommen zeigt dieses:

- Ablehnungsschreiben der LVA Westfalen -


Ursachen für Berufsunfähigkeit prozentual

Der Antragsteller litt unter einer künstlichen Herzklappe, einer durch Bypass versorgten koronaren Herzerkrankung, gut medikamentös eingestelltem Bluthochdruck, depressiven Verstimmungen mit Angstzuständen, zusätzlichen Herzrhythmusstörungen, sowie Rückenbeschwerden durch Bandscheibenvorfall.

Er beantragte daraufhin die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die abgelehnt wurde.

In dem Antwortschreiben der LVA heisst es:

"Ihrem Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Sie sind weder teilweise noch voll erwerbsgemindert..."

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob der vorher tatsächlich ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann und stellt nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung auf das Restleistungsvermögen ab.

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Aus dem oben angeführten Ablehnungsschreiben kann man ersehen, dass es bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht darauf ankommt, ob man seinen vorher ausgeübten Beruf noch ausüben kann, sondern es wird geprüft, ob irgendeine Tätigkeit noch ausgeübt werden kann.

Kann man irgendeine Tätigkeit, gleich welcher Art noch weniger als 3 Stunden täglich ausüben, gilt man als voll erwerbsgemindert.

In diesem Fall wird die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt jedoch auch ca. lediglich 34 Prozent des letzten Einkommens und reicht somit in der Regel nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Kann man irgendeiner Tätigkeit noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich nachgehen, erhält man die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Diese ist allerdings noch niedriger als die volle Erwerbsminderungsrente und beträgt nur ungefähr 17 Prozent des letzten im Arbeitsleben erzielten Einkommens.

Das dürfte mit Sicherheit nicht ausreichen, den gewohnten Standard nur ansatzweise aufrecht zu erhalten.

Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man das Risiko seinem tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen zu können abdecken.

Nur die private BU-Versicherung bietet Berufsschutz, die gesetzliche Absicherung bietet diesen nach dem 01. Januar 1961 geborenen Personen nicht mehr.





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