gesetzliche Erwerbsminderungsrente - Vergleich Versicherung Berufsunfähigkeit und die gesetzliche Absicherung



Wichtige Begriffe in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen

Abstrakte Verweisung

Beitragsstundung

Gesundheitsprüfung

Leistung von Beginn an

Prognosezeitraum

Abstrakte Verweisung

Unter der abstrakten Verweisung versteht man das Recht des Berufsunfähigkeitsversicherers den Versicherten auf einen Beruf zu verweisen, den dieser aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten oder seiner Ausbildung und Erfahrung theoretisch ausüben könnte.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte tatsächlich in dem Beruf auf den der Versicherer verweist arbeitet oder ob eine Arbeitsstelle in diesem Beruf zur Verfügung steht.

Gute Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen enthalten einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nur einen Vertrag abschliesst, der diesen Verzicht enthält.

Beitragsstundung bis zur Leistungsentscheidung

Im Regelfall muss der Versicherte die Beiträge bis zur endgültigen Leistungsentscheidung weiterzahlen.

Es gibt jedoch Versicherungsgesellschaften die von der Beantragung der Versicherungsleistung die Beiträge zum Abschluss der Leistungsfallprüfung stunden.

Gesundheitsprüfung

Beim Abschluss einer Berufsunfähigunfähigkeitsversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Dies ist deshalb notwendig, weil der Beitrag für die BU-Versicherung für das Risiko eines gesunden Menschen in einem bestimmten Alter und des entsprechenden Geschlechts für den von ihm ausgeübten Beruf kalkuliert ist.

Aufgrund dieser Art der Kalkulation kommt es bei bestimmten Vorerkrankungen eventuell zu Risikoausschlüssen, Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.

Im Normalfall genügt als Gesundheitsprüfung die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.

Leistung von Beginn an

Es kann vorkommen, dass eine Krankheit erst im Laufe der Zeit zu einer Berufsunfähigkeit führt, da der Krankheitsverlauf bei Beginn der Krankheit noch nicht absehbar war.

Dei Berufsunfähigkeit kann dann erst eine Zeit lang nachdem die Krankheit begonnen hat bescheinigt werden.

Gute Versicherungsbedingungen beinhalten, dass die Leistung in diesem Fall von Beginn an rückwirkend erfolgt und nicht erst mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Prognosezeitraum

Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten muss der Versicherte voraussichtlich dauernd ausserstande sein seinen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben.

Unter Umständen kann es sehr schwierig sein, eine ärztliche Prognose zu erstellen die voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit bescheinigt.

In guten BU-Versicherungsbedingungen ist dieser Zeitraum auf 6 Monate begrenzt. Hier heisst es dann zum Beispiel "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen".

In diesem Falle spricht man dann davon, dass der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt ist.

Auch dieser Punkt sollte erfüllt sein, wenn man sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet.




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